Insolvenzbekanntmachung

FMCC Facility Management, Construction & Consulting GmbH

Gunzenhausen

Das Amtsgericht Ansbach hat zur FMCC Facility Management, Construction & Consulting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 4 IN 129/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Ansbach
Aktenzeichen
4 IN 129/26
Registerbezug
Ansbach, HRB 4832
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
25.09.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

4 IN 129/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FMCC Facility Management, Construction & Consulting GmbH, Robert-Koch-Straße 5, 91710 Gunzenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Schüller Andreas
Registergericht: Amtsgericht Ansbach HRB 4832
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann - Früchtl - Oppermann PartmbB, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: PR1435

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Mittwoch, 30.09.2026, 10:00 Uhr, Erdgeschoss Sitzungssaal 3, Promenade 8, Ansbach, um Zustimmung zu folgenden Punkten:

I. Der Insolvenzverwalter wird beibehalten.

II. Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur
Verwertung des Grundstücks der Schuldnerin Grundstücks „Nähe Schützenstraße,
Gebäude- und Freifläche“ mit den FlNrn. 1118/10 und 1118/11 und einer
Grundfläche von insgesamt 2.414 Quadratmetern, eingetragen im Grundbuch von
Gunzenhausen, Blatt 10219 nach seinem freien Ermessen, im Wege der
Zwangsversteigerung oder des freihändigen Verkaufs. Auch eine etwaige Freigabe
des Grundstücks aus der Insolvenzmasse ist von dieser Zustimmung umfasst.

III. Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur
Verwertung der Miteigentumsanteile zu je 2/1000 an dem Grundstück
Schützenstraße 2, 91710 Gunzenhausen (Flurstück 1118), jeweils verbunden mit
dem Sondereigentum an einer Garage (Grundbuch von Gunzenhausen Blatt
10936, Blatt 10937, Blatt 10938, Blatt 10939 und Blatt 10940) nach seinem freien
Ermessen, im Wege der Zwangsversteigerung oder des freihändigen Verkaufs. Auch
eine etwaige Freigabe des Grundstücks aus der Insolvenzmasse ist von dieser
Zustimmung umfasst.

IV. Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur
Mitwirkung an der Übertragung des Eigentums an den Wohnungen Nr. A 05 und
Nr. A 06, Kirchenweg 3a bis c, 91522 Ansbach, an die Käufer der Wohnungen bzw.
deren Rechtsnachfolger.

V. Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter die Zustimmung,
Rechtsstreitigkeiten auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen, die
Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder zur
Vermeidung von solchen Rechtsstreiten Vergleiche oder Schiedsverträge zu
schließen (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

VI. Dem Insolvenzverwalter ist es gestattet, in etwa zu führenden Rechtsstreitigkeiten
und in rechtlich anspruchsvollen außergerichtlichen Angelegenheiten eine
Rechtsanwaltskanzlei seiner Wahl mit der anwaltlichen Vertretung zu beauftragen.

VII. Dem Insolvenzverwalter ist es gestattet, Prozessfinanzierungsvereinbarungen mit
einem gewerblichen Prozessfinanzierer zur Durchführung und Finanzierung von
Rechtsstreitigkeiten abzuschließen.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 25.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens