Masseunzulänglichkeit
FM Limousinen-Service GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur FM Limousinen-Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 36f IN 252/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36f IN 252/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 193907
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 30.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Taxi- und Mietwagenbetrieb sowie die Personenbeförderung im öffentlichen Gelegenheitsverkehr.
Veröffentlichungstext
36f IN 252/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. FM Limousinen-Service GmbH, Großberliner Damm 80, 12487 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Furkan Mercan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 193907
- Schuldnerin -
Mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 24.904,40 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen gemäß § 55 InsO in Höhe von 19.500,37 Euro; vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berichtigen. Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 570.744,36 Euro zu berücksichtigen; an die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190, 206 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. FM Limousinen-Service GmbH, Großberliner Damm 80, 12487 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Furkan Mercan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 193907
- Schuldnerin -
Mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 24.904,40 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen gemäß § 55 InsO in Höhe von 19.500,37 Euro; vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berichtigen. Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 570.744,36 Euro zu berücksichtigen; an die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190, 206 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026