Sicherungsmaßnahme
Flury Services GmbH & Co.KG
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Flury Services GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.12.2021, Aktenzeichen 67b IN 222/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 222/21
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 120246
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 13.12.2021
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Dr. Gideon Böhm
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 222/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120246 eingetragenen Flury Services GmbH & Co.KG, Cuxhavener Straße 128 b, 21149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141465 eingetragene Flury Verwaltungs GmbH, Cuxhavener Straße 128 a, 21149 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Willy Ferdinand Flury
ist am 13.12.2021, um 09:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 222/21
Amtsgericht Hamburg, 13.12.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 120246 eingetragenen Flury Services GmbH & Co.KG, Cuxhavener Straße 128 b, 21149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141465 eingetragene Flury Verwaltungs GmbH, Cuxhavener Straße 128 a, 21149 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Willy Ferdinand Flury
ist am 13.12.2021, um 09:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 222/21
Amtsgericht Hamburg, 13.12.2021