Insolvenzbekanntmachung
Flowtastic GmbH
Emsdetten
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Flowtastic GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2024, Aktenzeichen 72 IN 12/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 72 IN 12/24
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB 12627
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.08.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Produktion, der Verkauf, die Vermarktung sowie Werbemaßnahmen für Sportartikel und Gesundheitsdienstleistungen. Außerdem umfasst der Gegenstand des Unternehmens Marketing-, Beratungs- und Vertriebsdienstleistungen, Verlagsdienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich Sport und Fitness, die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen sowie die Gesundheitserziehung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 12/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12627 eingetragenen Flowtastic GmbH, Saerbecker Weg 36 b, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Rutemöller, Saerbecker Weg 37, 48282 Emsdetten
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
wird bestimmt:
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 30.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
a) Veräußerung von Teilen des Anlage- und Umlaufvermögens der Schuldnerin an den Gesellschafter/Geschäftsführer, Herrn Martin Rutemöller, für einen Kaufpreis in Höhe von 6.000,00 EUR netto; b) Veräußerung von Teilen des Anlage- und Umlaufvermögens der Schuldnerin an den Gesellschafter, Herrn Dr. med. Horst Schüler, für einen Kaufpreis in Höhe von 5.000,00 EUR netto., Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 02.08.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 223 B, eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
72 IN 12/24
Amtsgericht Münster, 09.08.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12627 eingetragenen Flowtastic GmbH, Saerbecker Weg 36 b, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Rutemöller, Saerbecker Weg 37, 48282 Emsdetten
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
wird bestimmt:
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 30.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
a) Veräußerung von Teilen des Anlage- und Umlaufvermögens der Schuldnerin an den Gesellschafter/Geschäftsführer, Herrn Martin Rutemöller, für einen Kaufpreis in Höhe von 6.000,00 EUR netto; b) Veräußerung von Teilen des Anlage- und Umlaufvermögens der Schuldnerin an den Gesellschafter, Herrn Dr. med. Horst Schüler, für einen Kaufpreis in Höhe von 5.000,00 EUR netto., Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 02.08.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 223 B, eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
72 IN 12/24
Amtsgericht Münster, 09.08.2024