Forderungsprüfung
Flotilla GmbH Taxi & Limousine
Hohenbrunn
Das Amtsgericht München hat zur Flotilla GmbH Taxi & Limousine eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2026, Aktenzeichen 1542 IN 1186/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 1186/26
- Registerbezug
- München, HRB 230302
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1542 IN 1186/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flotilla GmbH Taxi & Limousine, Otto-Hahn-Straße 13 a, 85521 Hohenbrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Karavas Zekai
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 230302
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flotilla GmbH Taxi & Limousine, Otto-Hahn-Straße 13 a, 85521 Hohenbrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Karavas Zekai
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 230302
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.10.2026