Sicherungsmaßnahme
Florian Hobbhahn GmbH
Dreieich
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Florian Hobbhahn GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.12.2025, Aktenzeichen 8 IN 809/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 809/25
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 34805
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 08.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Götz Lautenbach
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Im Handelsregister seit
- 2001
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Kaufmännische Dienstleistungen jeder Art, inbesondere Personal-, und Marketing- und Vertriebsberatung sowie der Handel mit Elektrofahrzeugen aller Art, insbesondere mit e-Bikes, e-Lastenfahrrädern und e-Dreirädern und alle mit diesen Fahrzeugen zusammenhängenden Servicedienstleistungen in geringfügigem Umfang sowie der Handel mit Zubehör.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 8 IN 809/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Florian Hobbhahn GmbH, Lerchenweg 10, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 34805), vertr. d.: Florian Hobbhahn, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 05.12.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963761130, Fax: 069-963761145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.12.2025
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.12.2025