Sicherungsmaßnahme

Fliesen Vogel GmbH

Herne

Das Amtsgericht Bochum hat zur Fliesen Vogel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.02.2026, Aktenzeichen 80 IN 135/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 135/26
Registerbezug
Bochum, HRB 9517
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.02.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Sebastian Henneke

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 135/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 9517 eingetragenen Fliesen Vogel GmbH, Werderstr. 45, 44628 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Blendi Baxhuku, Marienstr. 25, 44866 Bochum, Herrn Bujar Baxhuku, Werderstr. 45, 44628 Herne und Herrn Brilant Baxhuku, Werderstr. 45, 44628 Herne

Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandelsvertrieb von Fliesen und deren Verlegung.

ist am 12.02.2026, um 12:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Wibbeltstr. 7, 44649 Herne bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 135/26
Amtsgericht Bochum, 12.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme