Sicherungsmaßnahme

Fliesen Hoffmann GmbH

Westerkappeln

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Fliesen Hoffmann GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.08.2026, Aktenzeichen 79 IN 33/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
79 IN 33/26
Registerbezug
Steinfurt, HRB 15019
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2024
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Verlegung von und der Handel mit keramischen Belägen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 33/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15019 eingetragenen Fliesen Hoffmann GmbH, Hagebaustraße 12 a, 49492 Westerkappeln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin Sarnowski, Hagebaustraße 12 a, 49492 Westerkappeln

sind die am 16.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 21.08.2026 aufgehoben worden.

Münster, 21.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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