Sicherungsmaßnahme
Fliesen - Baustoffe H. P. Koch GmbH
Solingen
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Fliesen - Baustoffe H. P. Koch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.11.2022, Aktenzeichen 507 IN 74/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 507 IN 74/22
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 15279
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.11.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Sandra Krämer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 74/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 15279 eingetragenen Fliesen - Baustoffe H. P. Koch GmbH, Demmeltratherstraße 29, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Worring, Löhdorfer Str. 131, 42699 Solingen
Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel mit Fliesen
ist am 18.11.2022, um 12:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sandra Krämer, Blumenstraße 37, 42549 Velbert bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 74/22
Amtsgericht Wuppertal, 18.11.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 15279 eingetragenen Fliesen - Baustoffe H. P. Koch GmbH, Demmeltratherstraße 29, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Worring, Löhdorfer Str. 131, 42699 Solingen
Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel mit Fliesen
ist am 18.11.2022, um 12:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sandra Krämer, Blumenstraße 37, 42549 Velbert bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 74/22
Amtsgericht Wuppertal, 18.11.2022