Sicherungsmaßnahme
Fleischer-Einkauf Recklinghausen eG
Recklinghausen
Das Amtsgericht Bochum hat zur Fleischer-Einkauf Recklinghausen eG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.04.2026, Aktenzeichen 80 IN 403/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 403/26
- Registerbezug
- Recklinghausen, GNR 125
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.04.2026
- Rechtsform
- eG
- Insolvenzverwalter
- Christiane Heithoff
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 403/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter GnR 125 eingetragenen Fleischer-Einkauf Recklinghausen eG, Bruchweg 43, 45659 Recklinghausen, vertr. d. d. Vorstand
Geschäftszweig: Handel mit Fleischbedarfsartikeln, Fleisch und allen sonstigen Lebensmitteln; Verwertung von Häuten und Nebenprodukten etc
ist am 22.04.2026, um 13:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christiane Heithoff, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 403/26
Amtsgericht Bochum, 22.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter GnR 125 eingetragenen Fleischer-Einkauf Recklinghausen eG, Bruchweg 43, 45659 Recklinghausen, vertr. d. d. Vorstand
Geschäftszweig: Handel mit Fleischbedarfsartikeln, Fleisch und allen sonstigen Lebensmitteln; Verwertung von Häuten und Nebenprodukten etc
ist am 22.04.2026, um 13:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christiane Heithoff, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 403/26
Amtsgericht Bochum, 22.04.2026