Sicherungsmaßnahme
FlaMar Sanitär- und Heizungsbau GmbH
Siegburg
Das Amtsgericht Bonn hat zur FlaMar Sanitär- und Heizungsbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.06.2026, Aktenzeichen 96 IN 96/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 96/26
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 16935
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Linda Nowak
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 96/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 16935 eingetragenen FlaMar Sanitär- und Heizungsbau GmbH, Am Turm 47, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Flamur Hajdari, Bismarckstr. 50, 53721 Siegburg und Herrn Marian Marßdorf, Koblenzer Str. 33, 53332 Bornheim
ist am 08.06.2026, um 12:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Linda Nowak, Kölner Straße 33 B, 53840 Troisdorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 96/26
Amtsgericht Bonn, 08.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 16935 eingetragenen FlaMar Sanitär- und Heizungsbau GmbH, Am Turm 47, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Flamur Hajdari, Bismarckstr. 50, 53721 Siegburg und Herrn Marian Marßdorf, Koblenzer Str. 33, 53332 Bornheim
ist am 08.06.2026, um 12:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Linda Nowak, Kölner Straße 33 B, 53840 Troisdorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 96/26
Amtsgericht Bonn, 08.06.2026