Forderungsprüfung
Flachglasveredelung Kett GmbH
Zirndorf
Das Amtsgericht Fürth hat zur Flachglasveredelung Kett GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen IN 474/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 474/23
- Registerbezug
- Fürth, HRB 1229
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 474/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flachglasveredelung Kett GmbH, Jordanstraße 4, 90513 Zirndorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Kett Marion
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 1229
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11,12,13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 24.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flachglasveredelung Kett GmbH, Jordanstraße 4, 90513 Zirndorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Kett Marion
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 1229
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11,12,13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 24.09.2026