Sicherungsmaßnahme

FKF Rohrhandel GmbH

Gelsenkirchen

Das Amtsgericht Essen hat zur FKF Rohrhandel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.01.2019, Aktenzeichen 164 IN 6/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 6/19
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB HRB 10402
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
31.01.2019
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Michael Mönig

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 6/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10402
eingetragenen FKF Rohrhandel GmbH, Gerhardstr. 4, 45892 Gelsenkirchen,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Naima Karkach-Frey,
Gerhardstr. 4, 45892 Gelsenkirchen Geschäftszweig: Handel mit
Stahlrohrerzeugnissen und artverwandten Artikeln,..

Michels Wilmes Rechtsanwälte PartGmbB, Piusallee 8, 48147 Münster,

Verfahrensbevollmächtigter,

ist am 31.01.2019, um 15:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Mönig,
Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

164 IN 6/19
Amtsgericht Essen, 31.01.2019

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme