Sicherungsmaßnahme
Fischer Immobilien Service GmbH
Bielefeld
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Fischer Immobilien Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.06.2026, Aktenzeichen 43 IN 404/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 404/26
- Registerbezug
- Bielefeld, HRB 34154
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Axel Geese
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 404/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34154 eingetragenen Fischer Immobilien Service GmbH, Jöllenbecker Str. 42-44, 33613 Bielefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Hans-Christian Brandis als Testamentsvollstrecker über den Nachlass der am 11.07.2024 in Bielefeld verstorbenen alleinigen Gesellschafterin, Frau Uta Christiane Fischer mit letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Bielefeld
ist am 11.06.2026, um 11:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 404/26
Amtsgericht Bielefeld, 11.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34154 eingetragenen Fischer Immobilien Service GmbH, Jöllenbecker Str. 42-44, 33613 Bielefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Hans-Christian Brandis als Testamentsvollstrecker über den Nachlass der am 11.07.2024 in Bielefeld verstorbenen alleinigen Gesellschafterin, Frau Uta Christiane Fischer mit letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Bielefeld
ist am 11.06.2026, um 11:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 404/26
Amtsgericht Bielefeld, 11.06.2026