Insolvenzbekanntmachung

First Steps Day Care & Learning Center GmbH

Kottweiler-Schwanden

Das Amtsgericht Zweibrücken hat zur First Steps Day Care & Learning Center GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2026, Aktenzeichen 1 IN 50/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Zweibrücken
Aktenzeichen
1 IN 50/20
Registerbezug
Zweibrücken, HRB 32086
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
22.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

1 IN 50/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der First Steps Day Care & Learning Center GmbH, private Kita für Amerikaner, Langenäcker 1, 66879 Kottweiler-Schwanden (AG Zweibrücken, HRB 32086), vertr. d.: Angela Davis, Donnersbergstraße 105, 67657 Kaiserslautern, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren am 20.10.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Zweibrücken, 20.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens