Insolvenzbekanntmachung
FINANZ CONCEPT GmbH
Offenbach am Main
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur FINANZ CONCEPT GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen 8 IN 431/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 431/19
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 49689
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 19.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
AZ: 8 IN 431/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FINANZ CONCEPT GmbH, Bieberer Straße 64, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 49689), vertreten durch: Yusuf Özkan, (Geschäftsführer),
wurde das Verfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben, da keine verteilungsfähige Masse vorhanden ist.
Hinsichtlich der während der Dauer des Insolvenzverfahrens begründeten Ansprüche auf Steuererstattungen ist die Nachtragsverteilung ausdrücklich vorbehalten, vgl. BFH, Urt. v. 28.02.2012 - VII R 36/11, ZInsO 2012, 883-885.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FINANZ CONCEPT GmbH, Bieberer Straße 64, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 49689), vertreten durch: Yusuf Özkan, (Geschäftsführer),
wurde das Verfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben, da keine verteilungsfähige Masse vorhanden ist.
Hinsichtlich der während der Dauer des Insolvenzverfahrens begründeten Ansprüche auf Steuererstattungen ist die Nachtragsverteilung ausdrücklich vorbehalten, vgl. BFH, Urt. v. 28.02.2012 - VII R 36/11, ZInsO 2012, 883-885.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.10.2026