Abweisung mangels Masse

Fides Capital GmbH

Rüdersdorf bei Berlin

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Fides Capital GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 3 IN 369/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 369/25
Registerbezug
Berlin, HRB 216427 B
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
27.08.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Az.: 3 IN 369/25

Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Beschluss

In dem Verfahren über den Antrag

der BARMER, vertreten durch d. Vorstand, , 73523 Schwäbisch Gmünd
- antragstellende Gläubigerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Fides Capital GmbH, Friedrichstraße 41, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Milorad Rastovic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 216427 B
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 09.08.2026 beschlossen:

Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten hiermit die Möglichkeit, innerhalb von
zwei Wochen

ab Zustellung dieses Beschlusses die Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses zur Deckung der Verfahrenskosten in Höhe von
4.016,08 €

anzuzeigen.
Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landeshauptkasse -Zentrales Forderungsmanagement-.
Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen, § 26 Abs. 1 InsO.

Gründe:

Dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten d. vom Gericht beauftragten Sachverständigen André Binder vom 02.07.2026.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.