Abweisung mangels Masse
Fides Capital GmbH
Rüdersdorf bei Berlin
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Fides Capital GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 3 IN 369/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 369/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 216427 B
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 27.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Az.: 3 IN 369/25
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Verfahren über den Antrag
der BARMER, vertreten durch d. Vorstand, , 73523 Schwäbisch Gmünd
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Fides Capital GmbH, Friedrichstraße 41, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Milorad Rastovic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 216427 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 09.08.2026 beschlossen:
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten hiermit die Möglichkeit, innerhalb von
zwei Wochen
ab Zustellung dieses Beschlusses die Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses zur Deckung der Verfahrenskosten in Höhe von
4.016,08 €
anzuzeigen.
Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landeshauptkasse -Zentrales Forderungsmanagement-.
Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen, § 26 Abs. 1 InsO.
Gründe:
Dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten d. vom Gericht beauftragten Sachverständigen André Binder vom 02.07.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Verfahren über den Antrag
der BARMER, vertreten durch d. Vorstand, , 73523 Schwäbisch Gmünd
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Fides Capital GmbH, Friedrichstraße 41, 15378 Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Milorad Rastovic
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 216427 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 09.08.2026 beschlossen:
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten hiermit die Möglichkeit, innerhalb von
zwei Wochen
ab Zustellung dieses Beschlusses die Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses zur Deckung der Verfahrenskosten in Höhe von
4.016,08 €
anzuzeigen.
Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landeshauptkasse -Zentrales Forderungsmanagement-.
Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen, § 26 Abs. 1 InsO.
Gründe:
Dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten d. vom Gericht beauftragten Sachverständigen André Binder vom 02.07.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.