Sicherungsmaßnahme

FICON Corporate Finance GmbH

Soltau

Das Amtsgericht Celle hat zur FICON Corporate Finance GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.07.2026, Aktenzeichen 29 IN 45/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
29 IN 45/26
Registerbezug
Lüneburg, HRB 212703
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
06.07.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

29 IN 45/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FICON Corporate Finance GmbH, Poststr. 1, 29614 Soltau (AG Lüneburg, HRB 212703), vertr. d.: 1. Christoph Nolting, An der Aue 6, 29649 Wietzendorf, (Geschäftsführer), vertr. d.: 2. Carsten Buhr, Heidjerweg 3, 29614 Soltau, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 03.07.2026 dahingehend berichtigt, dass des anstelle des Wortes Insolvenzverwalter jeweils richtig vorläufiger Insolvenzverwalter heißt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle oder dem Landgericht Lüneburg, Am Markt 7, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 06.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme