Sicherungsmaßnahme
FF-Trans GmbH
Kamen
Das Amtsgericht Dortmund hat zur FF-Trans GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.01.2020, Aktenzeichen 260 IN 114/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 260 IN 114/19
- Registerbezug
- Hamm, HRB HRB 7185
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.01.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 114/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7185 eingetragenen
FF-Trans GmbH, Edisonstraße 4, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Ferhat Cetin Geschäftszweig: Transport verschiedener
Güter mittels LKW´s
ist am 16.01.2020, um 12:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph
Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 114/19
Amtsgericht Dortmund, 16.01.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7185 eingetragenen
FF-Trans GmbH, Edisonstraße 4, 59174 Kamen, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Ferhat Cetin Geschäftszweig: Transport verschiedener
Güter mittels LKW´s
ist am 16.01.2020, um 12:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph
Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 114/19
Amtsgericht Dortmund, 16.01.2020