Forderungsprüfung
Fezziwig & Friends GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Fezziwig & Friends GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen 36f IN 6814/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36f IN 6814/21
- Registerbezug
- Berlin, HRB 161533
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 26.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36f IN 6814/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fezziwig & Friends GmbH,
Hardenbergstraße 19, 10623 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Ochmann-Hörnig
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 161533
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 23.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen ( § 38 InsO) Tabellenblattnummer 4-6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fezziwig & Friends GmbH,
Hardenbergstraße 19, 10623 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Jens Ochmann-Hörnig
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 161533
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 23.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen ( § 38 InsO) Tabellenblattnummer 4-6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.10.2026