Sicherungsmaßnahme

FertigungsZentrum Lüneburg GmbH & Co. KG

Bleckede

Das Amtsgericht Lüneburg hat zur FertigungsZentrum Lüneburg GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.02.2023, Aktenzeichen 56 IN 10/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 10/23
Registerbezug
Lüneburg, HRA 203212
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
23.02.2023
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Ricco Bent Braucks
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

56 IN 10/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FertigungsZentrum Lüneburg GmbH & Co. KG, Hauptstraße 18, 21354 Bleckede (AG Lüneburg, HRA 203212), vertr. d.: 1. MetalWorks Investment GmbH vertrt. d. d. GF, Waldheim-Osteufer 7, 27419 Sittensen, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Rainer Wenzel, Waldheim-Osteufer 7, 27419 Sittensen, (Geschäftsführer), ist am 23.02.2023 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ricco Bent Braucks, Sülztorstraße 1, 21335 Lüneburg, Tel.: 04131/245 567, Fax: 04131/245 568, E-Mail: KANZLEI@RA-BRAUCKS.DE, Internet: WWW.RA-BRAUCKS.DE bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 23.02.2023

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz_und_datenschutzbeauftragter/datenschutz-und-datenschutzbeauftragter
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme