Sicherungsmaßnahme
FERM MEDIA EUROPA GMBH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur FERM MEDIA EUROPA GMBH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2025, Aktenzeichen 70d IN 188/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70d IN 188/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 88954
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Bernhard Laubach
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 188/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88954 eingetragenen FERM MEDIA EUROPA GMBH, Luise-Rehling-Straße 3, 51109 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hakan Kaleli, Luise-Rehling-Straße 3, 51109 Köln
Geschäftszweig: der Betrieb einer Werbeagentur sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, wie die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen
ist am 18.12.2025, um 16:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bernhard Laubach, Lehmbacher Weg 61, 51109 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 188/25
Amtsgericht Köln, 18.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88954 eingetragenen FERM MEDIA EUROPA GMBH, Luise-Rehling-Straße 3, 51109 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hakan Kaleli, Luise-Rehling-Straße 3, 51109 Köln
Geschäftszweig: der Betrieb einer Werbeagentur sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, wie die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen
ist am 18.12.2025, um 16:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bernhard Laubach, Lehmbacher Weg 61, 51109 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 188/25
Amtsgericht Köln, 18.12.2025