Schlusstermin
FENSTRAM Plus GmbH
Weilburg
Das Amtsgericht Limburg a.d. Lahn hat zur FENSTRAM Plus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 9 IN 120/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
- Aktenzeichen
- 9 IN 120/22
- Registerbezug
- Limburg a.d. Lahn, HRB 5956
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
9 IN 120/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FENSTRAM Plus GmbH, Marktstraße 11, 35781 Weilburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5956), vertr. d.: Zivan Stankovic, Marktstraße 9, 35781 Weilburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 05.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Insolvenzverwalters, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 07.08.2026
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 05.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Insolvenzverwalters, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 07.08.2026