Insolvenzbekanntmachung
Fenrix GmbH
Wolfsburg
Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur Fenrix GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.06.2026, Aktenzeichen 25 IN 64/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 64/26
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 207974
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 18.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
25 IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fenrix GmbH, Lehmkuhlenfeld 9, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 207974), vertr. d.: 1. Frank Mittendorf, (Geschäftsführer), 2. Swen Graf, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 20.05.2026 berichtigt worden.
Statt "Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt: (...) den Betriebsratsvorsitzenden der Antragstellerin Stefan Gorny" muss es richtig heißen: Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt: (...) den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden der Antragstellerin Sebastian Gornysvo"
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung beauftragt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig; Postfach 3049, 38020 Braunschweig; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:govello-1257175438670-000185579 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 16.06.2026
Statt "Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt: (...) den Betriebsratsvorsitzenden der Antragstellerin Stefan Gorny" muss es richtig heißen: Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt: (...) den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden der Antragstellerin Sebastian Gornysvo"
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung beauftragt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig; Postfach 3049, 38020 Braunschweig; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:govello-1257175438670-000185579 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 16.06.2026