Sicherungsmaßnahme

Fenestra HE GmbH

Leverkusen

Das Amtsgericht Köln hat zur Fenestra HE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.11.2025, Aktenzeichen 70d IN 307/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 307/25
Registerbezug
Köln, HRB 116366
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.11.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Magdalena Konschalla
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Baufertigteilen (namentlich Fenstern, Türen, Toren sowie Brandschutzfertigteilen), der Einbau und die Montage von Baufertigteilen sowie die Brandschutzberatung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 307/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116366 eingetragenen Fenestra HE GmbH, Manforter Str. 80, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Enver Inan, Manforter Straße 80, 51373 Leverkusen

Geschäftszweig: der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Baufertigteilen (namentlich Fenstern, Türen, Toren sowie Brandschutzfertigteilen),

ist am 11.11.2025, um 15:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70d IN 307/25
Amtsgericht Köln, 11.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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