Sicherungsmaßnahme
Felke GmbH
Issum
Das Amtsgericht Kleve hat zur Felke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2026, Aktenzeichen 49 IN 40/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 49 IN 40/26
- Registerbezug
- Kleve, HRB 3639
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Mark Steh
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 40/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 3639 eingetragenen Felke GmbH, Tonghsweg 16, 47661 Issum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Baaken, Kanalweg 18, 47608 Geldern
Geschäftszweig: Die Durchführung aller Arbeiten auf dem Gebiet der Gas- und Wasserinstallation sowie des Heizungs- und Lüftungsbaues.
ist am 09.07.2026, um 13:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Königstraße 88, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 40/26
Amtsgericht Kleve, 09.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 3639 eingetragenen Felke GmbH, Tonghsweg 16, 47661 Issum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Baaken, Kanalweg 18, 47608 Geldern
Geschäftszweig: Die Durchführung aller Arbeiten auf dem Gebiet der Gas- und Wasserinstallation sowie des Heizungs- und Lüftungsbaues.
ist am 09.07.2026, um 13:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Königstraße 88, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 40/26
Amtsgericht Kleve, 09.07.2026