Forderungsprüfung
felix GmbH
Freilassing
Das Amtsgericht Traunstein hat zur felix GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.11.2025, Aktenzeichen 4 IN 122/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Traunstein
- Aktenzeichen
- 4 IN 122/23
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 14947
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 122/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
felix GmbH, Bahnhofstraße 7, 83395 Freilassing, vertreten durch die Geschäftsführerin Bormann Jacqueline
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 14947
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 110/22AT29 D823-23
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36-48 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 12.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
felix GmbH, Bahnhofstraße 7, 83395 Freilassing, vertreten durch die Geschäftsführerin Bormann Jacqueline
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 14947
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 110/22AT29 D823-23
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36-48 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 12.11.2025