Forderungsprüfung
Felicitas UG vertr. d. d. GF
Ilsede
Das Amtsgericht Gifhorn hat zur Felicitas UG vertr. d. d. GF eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.02.2025, Aktenzeichen 35 IN 103/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 103/23
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 203638
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 04.02.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
35 IN 103/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felicitas UG vertr. d. d. GF, Oberger Hauptstraße 21, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 203638), vertr. d.: 1. Horst Lütgering, Seniorenresidenz Brockenblick, Brockenblick 1, 31246 Ilsede, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Silke Karin Brand, Auschnippe 8 a, 37170 Uslar, wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 12.03.2025 beim Insolvenzverwalter unter Angabe des Betrages und des Grundes der Forderung mit Beifügung urkundlicher Nachweise anzumelden. Die Anmeldung hat die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO anzugeben.
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 31.01.2025
Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 12.03.2025 beim Insolvenzverwalter unter Angabe des Betrages und des Grundes der Forderung mit Beifügung urkundlicher Nachweise anzumelden. Die Anmeldung hat die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO anzugeben.
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 31.01.2025