Sicherungsmaßnahme

Federia-Germany GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Federia-Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.05.2026, Aktenzeichen 67b IN 64/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 64/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 128912
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
08.05.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Im- und Export von Informatik-Artikeln und Elektrogeräten sowie Dienstleistungen im Bereich Informatik und Grafik, die Vermittlung und Beratung bei Kaufverträgen über Energie und Maschinen sowie der Handel mit Maschinen, die Gebäude- und Baustellenreinigung aller Art, Winterdienst, Personalvermittlung und Personalüberlassung sowie Personaldienstleistung, der Im- …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

67b IN 64/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Federia-Germany GmbH, Im- und Export von Informatik-Artikeln und Elektrogeräten u. a., Sorbenstraße 60-64, 20537 Hamburg (AG Hamburg, HRB 128912), vertr. d.: Segla Toffa, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 24.04.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 08.05.2026 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hamburg, 08.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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