Vergütungsfestsetzung
FEBA West GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur FEBA West GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.05.2026, Aktenzeichen 164 IN 79/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 164 IN 79/24
- Registerbezug
- Essen, HRB 31354
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.200 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Projektentwicklung, Vermittlung von Dienstleistungen und Werkverträgen, Handel- und Handelsvertretung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 79/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31354 eingetragenen FEBA West GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lennart Stang, Wintersellweg 3, 45309 Essen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Gem. § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von 9.196,39 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 eingesehen werden.
164 IN 79/24
Amtsgericht Essen, 15.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 31354 eingetragenen FEBA West GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lennart Stang, Wintersellweg 3, 45309 Essen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Gem. § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von 9.196,39 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 eingesehen werden.
164 IN 79/24
Amtsgericht Essen, 15.05.2026