Sicherungsmaßnahme

FDF GmbH

Gelsenkirchen

Das Amtsgericht Essen hat zur FDF GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.05.2026, Aktenzeichen 167 IN 138/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 138/26
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 3220
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.05.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Nils Meißner

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 138/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der FDF GmbH, vertr. d. d. GF Heinrich Göllner, Theodor-Otte-Str. 17a, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Göllner, Talrainweg 9, 34225 Baunatal

ist am 22.05.2026, um 15:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Alfredstr. 220, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

167 IN 138/26
Amtsgericht Essen, 22.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme