Sicherungsmaßnahme

FCD Acquirer GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur FCD Acquirer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2026, Aktenzeichen 810 IN 367/25 F-77-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 367/25 F-77-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 131533
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
07.04.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Christiane Patricia Herweg
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Herstellung, Verwertung und Vertrieb von Chemieprodukten, insbesondere auf der Basis von Fluor. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Beteiligung an und die Übernahme von anderen Unternehmen, gleich welcher Art, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung, sowie Verwaltung von Unternehmen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 367/25 F-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FCD Acquirer GmbH, c/o Herbert Smith Freehills LLP, Marienturm. Taunusanlage 9-10, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131533), vertr. d.: Michael Korbik, (Geschäftsführer), ist am 31.03.2026 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christiane Patricia Herweg, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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