Forderungsprüfung
FB Wind Logistik GmbH
Augsburg
Das Amtsgericht Augsburg hat zur FB Wind Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2026, Aktenzeichen 1 IN 10/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 1 IN 10/20
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 32219
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1 IN 10/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FB Wind Logistik GmbH, Riedingerstraße 26e, 86153 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Celik Halil, geb. Celik, Riedingerstr. 26e, 86153 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 32219
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Yorulmaz Hofmeister, Bürgermeister-Aurnhammer-Straße 6, 86199 Augsburg, Gz.: 27580/19
1. Die Prüfung der bis 28.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12-20 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 28.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FB Wind Logistik GmbH, Riedingerstraße 26e, 86153 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Celik Halil, geb. Celik, Riedingerstr. 26e, 86153 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 32219
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Yorulmaz Hofmeister, Bürgermeister-Aurnhammer-Straße 6, 86199 Augsburg, Gz.: 27580/19
1. Die Prüfung der bis 28.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12-20 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 28.07.2026