Sicherungsmaßnahme
Fb Mold Design UG
Warburg
Das Amtsgericht Paderborn hat zur Fb Mold Design UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.02.2024, Aktenzeichen 2 IN 20/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 20/24
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 14092
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.02.2024
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Carola Damm
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Fertigung von Spritzgusswerkzeugen und Metallwaren.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 20/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Fb Mold Design UG, Werkstraße 47, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Blume, Hintere Straße 14, 34454 Bad Arolsen
ist am 01.02.2024, um 13:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Carola Damm, Briloner Landstraße 14, 34497 Korbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 20/24
Amtsgericht Paderborn, 01.02.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Fb Mold Design UG, Werkstraße 47, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Blume, Hintere Straße 14, 34454 Bad Arolsen
ist am 01.02.2024, um 13:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Carola Damm, Briloner Landstraße 14, 34497 Korbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 20/24
Amtsgericht Paderborn, 01.02.2024