Forderungsprüfung
FB Fenster & Türen GmbH
Vechta
Das Amtsgericht Vechta hat zur FB Fenster & Türen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 10 IN 21/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Vechta
- Aktenzeichen
- 10 IN 21/25
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 212446
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
10 IN 21/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FB Fenster & Türen GmbH, Vertrieb und Montage von Fenstern und Türen, Alter Flugplatz 6, 49377 Vechta (AG Oldenburg, HRB 212446), vertr. d.: Werner Josef Haskamp, Hambergstraße 34, 49393 Lohne (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Vechta, 15.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Vechta, 15.09.2026