Insolvenzbekanntmachung

FaTec Fassadentechnik GmbH

Weißenfels

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur FaTec Fassadentechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.07.2026, Aktenzeichen 59 IN 409/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 409/25
Registerbezug
Stendal, HRB 19723
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
02.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
65.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Fassadenbau.

Veröffentlichungstext

59 IN 409/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FaTec Fassadentechnik GmbH, Tagewerbener Straße 35, 06667 Weißenfels (AG Stendal, HRB 19723), vertr. d.: Michael Becker, Sperlingsberg 2, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 21.07.2026, 11:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:

Zustimmung zu einem außergerichtlichen Vergleich, wonach Herr Michael Becker sich verpflichtet, einen Betrag in Höhe von 90.000,00 € zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen aus der Übertragung des Grundstücks in Naumburg, Weimarer Straße 48, eingetragen im beim Amtsgericht Naumburg geführten Grundbuch von Naumburg, Blatt 9269, an die Insolvenzmasse zu zahlen.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 01.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten