Insolvenzbekanntmachung
Farbrausch GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Farbrausch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 3608 IN 3821/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3608 IN 3821/26
- Registerbezug
- Berlin, HRB 97539
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 27.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3608 IN 3821/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Farbrausch GmbH, Stresemannstraße 76, 10963 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer André Krüger und Franco Mey,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 97539 B
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung über den Kaufvertrag mit der Channel Music GmbH vom 19.08.2026
das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt und die im gerichtlichen Beschluss vom 01.08.2026 über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Ziffer 4. enthaltene Tagesordnung um diesen Punkt erweitert.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.09.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Antrag des Insolvenzverwalters sowie eine Abschrift des Kaufvertrages liegen jeweils in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Farbrausch GmbH, Stresemannstraße 76, 10963 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer André Krüger und Franco Mey,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 97539 B
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung über den Kaufvertrag mit der Channel Music GmbH vom 19.08.2026
das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt und die im gerichtlichen Beschluss vom 01.08.2026 über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Ziffer 4. enthaltene Tagesordnung um diesen Punkt erweitert.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.09.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Antrag des Insolvenzverwalters sowie eine Abschrift des Kaufvertrages liegen jeweils in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.08.2026