Insolvenzbekanntmachung

Farben Persch GmbH

Saarbrücken

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Farben Persch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 63 IN 24/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
63 IN 24/25
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 104235
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
02.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 24/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104235 eingetragenen Farben Persch GmbH, Vorstadtstraße 68, 66117 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Markus Persch, Riegelsberger Straße 82, 66346 Püttlingen

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über:

1. Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs vor dem LG Saarbrücken zum Az. 4 O 156/26 auf Basis des Vergleichsvorschlags des Rechtsanwalts Thomas Becker gem. Schreiben vom 28.09.2026;

bestimmt auf

Mittwoch, 28.10.2026, 09:20 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
63 IN 24/25
Amtsgericht Saarbrücken, 02.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens