Forderungsprüfung
Familienhilfe Rosenthal e.V.
Rosenthal
Das Amtsgericht Marburg hat zur Familienhilfe Rosenthal e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.09.2026, Aktenzeichen 22 IN 158/24 (25).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 158/24 (25)
- Registerbezug
- Marburg, VR 4574
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 15.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
22 IN 158/24 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienhilfe Rosenthal e.V., Berliner Straße 17, 35119 Rosenthal (AG Marburg , VR 4574), vertr. d.: Dr. Thomas Bungardt, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 14.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 14.09.2026