Insolvenzplan
Familienferiendorf Hübingen e.V.
Hübingen
Das Amtsgericht Montabaur hat zur Familienferiendorf Hübingen e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 14 IN 226/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Montabaur
- Aktenzeichen
- 14 IN 226/25
- Registerbezug
- Montabaur, VR 21261
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 09.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
14 IN 226/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Familienferiendorf Hübingen e.V., AM Buchenberg 1, 56412 Hübingen (AG Montabaur, VR 21261), vertr. d.: 1. Dr. Hanno Heil, Im Valler 43, 65594 Runkel, (Vorstand), 2. Claus Eberling, (Vorstand), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Freitag, 23.10.2026, 09:00 Uhr, Saal 112, 1. Stock, Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Montabaur, 09.09.2026
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Freitag, 23.10.2026, 09:00 Uhr, Saal 112, 1. Stock, Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Montabaur, 09.09.2026