Forderungsprüfung

Fairway Golf und Sport gGmbH

Prisdorf

Das Amtsgericht Pinneberg hat zur Fairway Golf und Sport gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.09.2026, Aktenzeichen 71 IN 305/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Pinneberg
Aktenzeichen
71 IN 305/25
Registerbezug
Pinneberg, HRB 13940 PI
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
07.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Förderung des Sportes, insbesondere des Breiten- und Wettkampfsports in der Sportart Golf. Zur Förderung des Sports werden auch Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Sinne des § 52 Abs. 7 AO durchgeführt. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch - die Überlassung von Golfplätzen zur Nutzung an Sportler, - die Pflege der Sportstätte, - das Anbieten von Golfunterricht, - …

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

71 IN 305/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Fairway Golf und Sport gGmbH, Peiner Hof 7, 25497 Prisdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Susanne Rahlfs
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13940 PI
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 05.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 15.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 04.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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