Sicherungsmaßnahme
Fair Personaldienstleistungen Rheinland GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Fair Personaldienstleistungen Rheinland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.02.2023, Aktenzeichen 70c IN 27/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 27/23
- Registerbezug
- Köln, HRB 83424
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.02.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Niering
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Erbringung von Personaldienstleistungen, vordergründig gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern an Unternehmen; Personalberatung; Personalvermittlung und -entwicklung und alle damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 27/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 83424 eingetragenen Fair Personaldienstleistungen Rheinland GmbH, Luxemburger Str. 59, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Liubov Pfeiffer, St.-Anno-Str. 8, 51147 Köln
Geschäftszweig: die Erbringung von Personaldienstleistungen, vordergründig gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern an Unternehmen;
ist am 07.02.2023, um 11:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 27/23
Amtsgericht Köln, 07.02.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 83424 eingetragenen Fair Personaldienstleistungen Rheinland GmbH, Luxemburger Str. 59, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Liubov Pfeiffer, St.-Anno-Str. 8, 51147 Köln
Geschäftszweig: die Erbringung von Personaldienstleistungen, vordergründig gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern an Unternehmen;
ist am 07.02.2023, um 11:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 27/23
Amtsgericht Köln, 07.02.2023