Sicherungsmaßnahme
Fahrwerk Lohmar GmbH
Lohmar
Das Amtsgericht Bonn hat zur Fahrwerk Lohmar GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2026, Aktenzeichen 96 IN 83/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 83/26
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 12533
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 83/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12533 eingetragenen Fahrwerk Lohmar GmbH, Breiter Weg 1 b, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Friedrich Philipp Johannes Daniel Gärtner, Breiter Weg 1 b, 53797 Lohmar
ist am 17.07.2026, um 10:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Martin Plappert, Hammerweg 3, 51766 Engelskirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 83/26
Amtsgericht Bonn, 17.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12533 eingetragenen Fahrwerk Lohmar GmbH, Breiter Weg 1 b, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Friedrich Philipp Johannes Daniel Gärtner, Breiter Weg 1 b, 53797 Lohmar
ist am 17.07.2026, um 10:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Martin Plappert, Hammerweg 3, 51766 Engelskirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 83/26
Amtsgericht Bonn, 17.07.2026