Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Fahrschule Hofmann's GmbH
Hofheim
Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat zur Fahrschule Hofmann's GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.02.2026, Aktenzeichen 90 IN 13/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Königstein im Taunus
- Aktenzeichen
- 90 IN 13/24
- Registerbezug
- Königstein im Taunus, HRB 8222
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 10.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
90 IN 13/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Hofmann's GmbH, Schulstraße 25, 65719 Hofheim (AG Königstein, HRB 8222), vertr. d.: Bernhard Philipp Hofmann, Ringstraße 5, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Königstein/Ts., 06.02.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Königstein/Ts., 06.02.2026