Insolvenzbekanntmachung

Fahrradhaus Große UG (haftungsbeschränkt)

Koblenz

Das Amtsgericht Koblenz hat zur Fahrradhaus Große UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 21 IN 129/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 129/26
Registerbezug
Koblenz, HRB 23622
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
07.10.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Fahrrädern

Veröffentlichungstext

21 IN 129/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrradhaus Große UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiss-Straße 12, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 23622), vertr. d.: Ina Große, Klöppelstraße 6, 56751 Polch, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

wird besonderer Termin zur Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf:

09.12.2026

Der Termin dient zur Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Kaufvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter und der Fahrrad-Service-Centrum Zangmeister GmbH vom 01./15. Juli 2026
sowie
zur Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Kaufvertrag zwischem dem Insolvenzverwalter und Herrn André Held vom 02.07.2026. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Koblenz, 06.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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