Vergütungsfestsetzung
Fahrrad Reiter Verwaltungsgesellschaft mbH
Lingen (Ems)
Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat zur Fahrrad Reiter Verwaltungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.08.2026, Aktenzeichen 18 IN 37/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lingen (Ems)
- Aktenzeichen
- 18 IN 37/21
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 100898
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 21.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
18 IN 37/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrrad Reiter Verwaltungsgesellschaft mbH, Bernardstraße 41, 49809 Lingen (Ems), vertr. d. den Geschäftsführer Reinhold Rolfes, dieser vertr. d. die Bevollmächtigte Marie-Sophie Reiners, Spessartstraße 5, 49808 Lingen (AG Osnabrück, HRB 100898), vertr. d.: Marie-Sophie Reiners, Nachtigallenstraße 32, 49835 Wietmarschen,
hat der Insolvenzverwalter beantragt, die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festzusetzen. Das schriftliche Verfahren wird angeordnet.
Termin zur Anhörung aller Gläubiger und der Schuldnerin zur beabsichtigten Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters nebst einer Vergütungserhöhung wird unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 21.01.2010 - IX ZB 83/06 - im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 10.09.2026 schriftlich Stellung zu dem Vergütungsantrag zu nehmen.
Der vollständige Vergütungsantrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus und auf Antrag kann eine Abschrift an Verfahrensbeteiligte übersandt werden.
> Seitens der Gläubiger, die bis zum 10.09.2026 keine schriftlichen Einwendungen erheben, gilt die Zustimmung zu der Festsetzung der beantragten Vergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters nebst einer Vergütungserhöhung somit als erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden
Amtsgericht Lingen (Ems), 20.08.2026
hat der Insolvenzverwalter beantragt, die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festzusetzen. Das schriftliche Verfahren wird angeordnet.
Termin zur Anhörung aller Gläubiger und der Schuldnerin zur beabsichtigten Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters nebst einer Vergütungserhöhung wird unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 21.01.2010 - IX ZB 83/06 - im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 10.09.2026 schriftlich Stellung zu dem Vergütungsantrag zu nehmen.
Der vollständige Vergütungsantrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus und auf Antrag kann eine Abschrift an Verfahrensbeteiligte übersandt werden.
> Seitens der Gläubiger, die bis zum 10.09.2026 keine schriftlichen Einwendungen erheben, gilt die Zustimmung zu der Festsetzung der beantragten Vergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters nebst einer Vergütungserhöhung somit als erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden
Amtsgericht Lingen (Ems), 20.08.2026