Eröffnung des Verfahrens

FaHa Investitions- und Beteiligungs GmbH

Offenbach am Main

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat über das Vermögen der FaHa Investitions- und Beteiligungs GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 26.03.2025, Aktenzeichen 8 IN 114/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 114/25
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 44756
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
26.03.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Sebastian Netzel

Veröffentlichungstext

8 IN 114/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

FaHa Investitions- und Beteiligungs GmbH, Buchrainweg 11, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 44756),
vertreten durch:
Jens Hermann Otto Hachmeister, Buchrainweg 11, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main,

wird heute um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, den 25.03.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Schlusstermin
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Eröffnung des Verfahrens