Forderungsprüfung
Fagus Trading GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Fagus Trading GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 36f IN 6423/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36f IN 6423/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 100411
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 06.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2006
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
Veröffentlichungstext
36f IN 6423/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fagus Trading GmbH,
Cornelia Söylemez, Goldammerstraße 42, 12351 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Mehmet Söylemez
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 100411
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fagus Trading GmbH,
Cornelia Söylemez, Goldammerstraße 42, 12351 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Mehmet Söylemez
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 100411
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2026