Sicherungsmaßnahme
fabian + schröder GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur fabian + schröder GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2025, Aktenzeichen 70d IN 361/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70d IN 361/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 34394
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Rüdiger Werres
- Im Handelsregister seit
- 2000
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- a) Entwurf, Planung und Gestaltung von Metallelementen für den Innen- und Fassadenausbau, b) Montage von Fertigteilen und Elementen im eigenen Unternehmen und auf Baustellen;
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 361/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 34394 eingetragenen fabian + schröder GmbH, Breiter Wall 6, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Schröder, Breiter Wall 6, 50769 Köln und Herrn Hubert Fabian, Breiter Wall 6, 50769 Köln
Geschäftszweig: a) Entwurf, Planung und Gestaltung von Metallelementen für den Innen- und Fassadenausbau,
ist am 03.11.2025, um 16:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Werres, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 361/25
Amtsgericht Köln, 03.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 34394 eingetragenen fabian + schröder GmbH, Breiter Wall 6, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jürgen Schröder, Breiter Wall 6, 50769 Köln und Herrn Hubert Fabian, Breiter Wall 6, 50769 Köln
Geschäftszweig: a) Entwurf, Planung und Gestaltung von Metallelementen für den Innen- und Fassadenausbau,
ist am 03.11.2025, um 16:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Werres, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 361/25
Amtsgericht Köln, 03.11.2025