Vergütungsfestsetzung
fabfab GmbH
Schenefeld
Das Amtsgericht Pinneberg hat zur fabfab GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.05.2026, Aktenzeichen 71 IN 239/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Pinneberg
- Aktenzeichen
- 71 IN 239/25
- Registerbezug
- Pinneberg, HRB 9847 PI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 13.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
71 IN 239/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
fabfab GmbH, Osterbrooksweg 35, 22869 Schenefeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Victoria Herzog
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 9847 PI
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Es ist über die Anträge auf Festsetzung der Vergütung für den vorläufigen Gläubigerausschuss zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern, den (vorläufigen) Gläubigerausschussmitgliedern, dem Insolvenzverwalter und der Insolvenzschuldnerin wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 08.06.2026 Stellungnahmen zu den Vergütungsanträgen einzureichen. Dieser liegt während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme der Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Amtsgericht Pinneberg, Aussenstelle Quickborn, Pascalkehre 1, 25451 Quickborn, 1. OG aus.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht über die Vergütung für die vorläufigen Gläubigerausschussmitglieder entscheiden.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 13.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
fabfab GmbH, Osterbrooksweg 35, 22869 Schenefeld, vertreten durch die Geschäftsführerin Victoria Herzog
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 9847 PI
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Es ist über die Anträge auf Festsetzung der Vergütung für den vorläufigen Gläubigerausschuss zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern, den (vorläufigen) Gläubigerausschussmitgliedern, dem Insolvenzverwalter und der Insolvenzschuldnerin wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 08.06.2026 Stellungnahmen zu den Vergütungsanträgen einzureichen. Dieser liegt während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme der Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Amtsgericht Pinneberg, Aussenstelle Quickborn, Pascalkehre 1, 25451 Quickborn, 1. OG aus.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht über die Vergütung für die vorläufigen Gläubigerausschussmitglieder entscheiden.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 13.05.2026